Projektbeschreibung

    Basierend auf einem Stadtratsantrag der SPD vom 31.07.2020, wurde die Stadtverwaltung durch den Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften, Wirtschaft und Arbeit in seiner Sitzung am 10.02.2021 beauftragt, einen qualifizierten Mietspiegel zu erstellen. Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage.

    Am 17.09.2021 verabschiedete parallel dazu der Bundesrat die Mietspiegelverordnung, nach der nun für alle Kommunen über 50.000 Einwohner verpflichtend Mitspiegel erstellt werden müssen. Mit der im Juni 2022 veröffentlichten Änderung der Zuständigkeitsverordnung hat der Freistaat Bayern ab 01.07.2022 den Gemeinden (und damit auch der Stadt Ingolstadt) die Zuständigkeit zur Erstellung von Mietspiegeln nach neuem Recht übertragen, so dass September 2022 mit den Erhebungen zum Mietspiegel begonnen werden kann.

    Dazu erfolgte im Juli 2022, nachdem alle rechtlichen Rahmenbedingungen vorlagen, eine freihändige Vergabe. Es wurden 5 Angebote von Instituten aus dem gesamten Bundesgebiet, die u.a. auf die Erstellung von Mietspiegeln spezialisiert sind, eingeholt. Die Entscheidung fiel in einem standardisierten Verfahren auf ein Institut in Hamburg.

    Die Erstellung des Mietspiegels basiert auf der Befragung von Mietern und Vermietern, deren Wohnungen sich im Stadtgebiet Ingolstadts befinden. Die Stichprobe wurde auf 10.000 Befragungen festgelegt, um ausreichende und aussagekräftige Daten zu erhalten. Die gewonnenen Daten, die die klassischen Grunddaten umfassen und zusätzlich weitere Kriterien, die den Mietzins beeinflussen, werden in einem weitern Schritt ausgewertet und zusammengefügt.

    Am Ende können alle Mieter/-innen, Vermieter/-innen und alle darüber hinaus interessierten Bürger/-innen die Ergebnisse einsehen und für eigene Zwecke (z.B. Orientierungshilfe bei Neuabschluss von Mietverträgen oder bei Mieterhöhungsverlangen) nutzen. Dazu soll es auch ein Online-Tool geben.

    Ansprechpartner: 

    Referat V - Soziales, Jugend und Gesundheit
    referat5@ingolstadt.de

    Status und Verortung

    in Umsetzung
    Aktueller Bearbeitungsstand: 

    Im August 2022 wurde die Vergabe abgeschlossen.
    In diesem Jahr soll die Datenerhebung erfolgen (Stichprobe 10.000 Stück).
    Im Frühjahr 2023 erfolgt die Datenauswertung und die Erstellung des qualifizierten Mietspiegels.
    Bis zur Sommerpause 2023 soll der Bericht im Stadtrat vorgestellt und anschließend veröffentlicht werden.

    Zeitplan / geplante Schritte: 

    Herbst 2022 - Sommer 2023

    Detailinformationen

    Voraussichtliche Kosten, soweit bezifferbar: 

    40.000 €

    Politischer Beschluss: 

    Projektgenehmigung:
    Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften, Wirtschaft und Arbeit am 10.02.2021

    Bürgerbeteiligung

    Keine Beteiligung geplant

    Eine freiwillige Beteiligung von Bürgern gibt es nicht.
    Mit der Mietspiegelreform wurde jedoch eine Auskunftsverpflichtung der angeschriebenen Personen verbunden. Die Stichprobengröße beträgt 10.000 Befragungen verteilt auf Mieter und Vermieter gleichermaßen.
    Die zu Befragenden werden schriftlich informiert. Für den Befragungszeitraum wird eine Service-Hotline zur Verfügung stehen, die die Bürger/-innen und Unternehmen unterstützt.