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Städtebauliche Entwicklung des Weinzierl-Geländes

Städtebauliche Entwicklung des Weinzierl-Geländes

Stadtentwicklung
Stadtbezirk
Südwest

Das Weinzierl-Gelände befindet sich südlich der Staustufe in Zentrumsnähe. Aufgrund der zentralen Lage und der Größe des Areals bestehen seit Jahren immer wieder Bestrebungen, eine hochwertige Umnutzung zu generieren und insbesondere eine öffentliche Zugänglichkeit und Integration in das Stadtgebiet zu ermöglichen.

Status und Verortung

Vorhabenstatus
in Vorbereitung

Aktueller Bearbeitungsstand

Der Auftrag zur Erstellung eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes  wurde an ein externes Planungsbüro vergeben. Untersuchungen zur technischen Machbarkeit einer Surfwelle im Bereich der Staustufe wurden ebenfalls durchgeführt.

Zeitplan / geplante Schritte

Ergebnisse aus den Untersuchungen zur technischen Machbarkeit einer Surfwelle liegen vor. Dem städtebaulichen Entwicklungskonzept als Abschlussbericht der Verwaltung zum Stand der städtebaulichen Untersuchungen am Weinzierl-Gelände, in dem die Ziele und Maßnahmen (§ 171a Abs. 3 BauGB) für das Stadtumbaugebiet schriftlich dargestellt sind und der sich daraus ergebenden Abgrenzung des Stadtumbaugebietes, wurde zugestimmt. Das Gebiet wird gemäß § 171b Abs. 1 Satz 1 BauGB als Stadtumbaugebiet „Weinzierl-Gelände“ festgelegt.

Die Verwaltung wird mit der Entmietung der Bestandsgebäude in einem Teilabschnitt bis spätestens zum 31.12.2025 auf den städtischen Flächen des Weinzierl-Geländes beauftragt. Die Gebäude sollen in Folge abgebrochen und entsorgt werden. Ausgenommen hiervon ist das vom DAV in Erbbaurecht genutzte Gebäude, die Nutzung durch den DAV ist weiterhin ausdrücklich gewünscht.

Vorhabeninformationen

Politischer Beschluss

V0041/21 Grundsatzbeschluss zur Entwicklung eines städtebaulichen Gesamtkonzeptes für das Weinzierl-Gelände vom 11.02.2021;

Einleitungsbeschluss des Stadtrates zur Durchführung von Vorbereitenden Untersuchungen vom 29.07.2021;

V0775/23 Beschluss zur Festlegung des Stadtumbaugebietes „Weinzierl-Gelände“ gemäß § 171 b Baugesetzbuch (BauGB); Abschlussbericht der städtebaulichen Untersuchungen auf dem Weinzierl-Gelände

Voraussichtliche Kosten

-

Beteiligung

Stufe der Bürgerbeteiligung:
Formelle Beteiligung
Bürgerbeteiligung:
Vorhaben mit Bürgerbeteiligung

Hinweis

Konkrete Maßnahmen der Bürgerbeteiligung werden im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen durchgeführt.

Kontakt

Dienststelle
Stadtplanungsamt

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