Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan
Der Flächennutzungsplan als wesentliches Instrument der Stadtentwicklung dient der Vorbereitung und Steuerung der späteren Bodennutzung für das gesamte Stadtgebiet. Er legt also fest, wo Wohnbebauung, Gemeinbedarfsflächen oder Gewerbegebiete entstehen sollen und wo Grünflächen oder Verkehrsflächen vorgesehen sind. Als vorbereitender Bauleitplan bildet er die Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen, er weist jedoch keine unmittelbare Außenwirkung für die Öffentlichkeit auf. Der aktuell gültige Flächennutzungsplan der Stadt Ingolstadt wurde im Rahmen des Bauleitplanverfahrens im November 1993 mit dem Änderungsbeschluss eingeleitet und im April 1996 mit der planungsrechtlich erforderlichen Genehmigung durch die Regierung von Oberbayern abgeschlossen und somit rechtswirksam. Er gilt derzeit in seiner Fassung der 75. Änderung. Weitere Änderungen im Parallelverfahren zu einem verbindlichen Bebauungsplan sind ergänzend hierzu im Verfahren. Da die derzeit gültige Fassung des Flächennutzungsplans bereits über 25 Jahre alt ist und Ingolstadt eine sehr dynamische Stadt ist, hat der Stadtrat im Februar 2020 einstimmig die Fortschreibung und Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung beschlossen.
Status und Verortung
Aktueller Bearbeitungsstand
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
Zeitplan / geplante Schritte
2025 Entwurfsfassung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan
Vorhabeninformationen
Politischer Beschluss
Stadtratsbeschluss (V0041/20) vom 13.02.2020 zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan.
Einleitungsbeschluss des Stadtrats (V0948/23) zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan.
Voraussichtliche Kosten
-