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Lärmaktionsplanung

Lärmaktionsplanung

Sonstige Projekte
Stadtbezirk
Gesamtes Stadtgebiet

Originäre Zielsetzung eines Lärmaktionsplanes ist es, Lärmbrennpunkte zu ermitteln, Lärmaktionen zu benennen und viele lärmbedingte Konfliktfälle, vorausschauend zu vermeiden. Im Stadtgebiet gibt es nach aktuellen Erhebungen 42 Lärmbrennpunkte. Zum Teil sind bereits Lärmaktionen durchgeführt worden. Diese bestehen z.B. in der Aufbringung lärmarmer Deckschichten auf Straßen sowie in Geschwindigkeitsbegrenzungen.

Status und Verortung

Vorhabenstatus
abgeschlossen

Aktueller Bearbeitungsstand

Das Umweltamt hat den Bericht der 4. Runde im November 2024 abgeschlossen. Der Bericht wird im Dezember dem Stadtrat bekanntgegeben und anschließend veröffentlicht. 

Zeitplan / geplante Schritte

In der 4. Runde wurden die vorliegenden Daten aufgrund neuer Berechnungsverfahren aktualisiert. Der aktualisierte Entwurf des Lärmaktionsplans für die Stadt Ingolstadt wurde dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Umwelt und Nachhaltigkeit am 11.07.2024 und dem Stadtrat am 23.07.2024 bekannt gegeben Danach erhielten die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange Gelegenheit den Entwurf einzusehen und dazu binnen 6 Wochen Stellung zu nehmen und weitere Maßnahmen vorzuschlagen. Der Bericht wurde daraufhin ergänzt. Er wird im Dezember 2024 dem Stadtrat bekanntgegeben und anschließend veröffentlicht. 

Vorhabeninformationen

Planmäßiges Vorhabenende:
Laufender Prozess (evtl. Lärmminderungsmaßnahmen z.B. Tempo 30, lärmarmer Fahrbahnbelag). Die nächste Überprüfung des Lärmaktionsplanes findet voraussichtlich 2029 statt (§ 47 d Abs. 5 BImSchG)

Ziel des Vorhabens

Vorhandene Lärmprobleme sollen analysiert und ggf. behoben, ruhige Gebiete vor einer Zunahme des Lärms geschützt werden. 

Politischer Beschluss

Bei der Lärmaktionsplanung handelt sich um eine gesetzliche Verpflichtung der Stadt, namentlich den Vollzug des § 47 d Bundesimmissionsschutzgesetz in Verbindung mit der 34. Verordnung zur Durchführung des Bundes-lmmissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Lärmkartierung).

Dem Stadtrat wird der Lärmaktionsplan jeweils (derzeit Runde 4) vor Veröffentlichung bekannt gegeben.

Voraussichtliche Kosten

-

Beteiligung

Stufe der Bürgerbeteiligung:
Information, Partizpative Projektgestaltung
Bürgerbeteiligung:
Vorhaben mit Bürgerbeteiligung

Hinweis

Die Bürgerbeteiligung ist im August/September 2024 erfolgt. 

Kontakt

Dienststelle
Umweltamt
Vorname
Birgit
 
Nachname
Müller
Telefon
Tel.: 0841 / 305-2540
Weitere Kontaktdetails

Karin Schimek

Tel.: 0841 / 305-2546

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