Bezirkssportanlage Nordwest, Neubau einer Außenumkleide
Projektbeschreibung
Die Bezirkssportanlage Nordwest, in der Richard-Wagner-Straße 65, verfügt über das größte Außengelände aller Ingolstädter Bezirkssportanlagen. Den Sporttreibenden stehen aktuell sechs Umkleidekabinen im Kabinentrakt der Dreifachturnhalle zur Verfügung. Dies führt im Vereinssport zu Engpässen, die es in den anderen Bezirkssportanlagen aufgrund vorhandener Außenkabinen nicht gibt.
Hochbauamt:
hochbauamt@ingolstadt.de
Status und Verortung
in VorbereitungPlanung und Ausschreibung
geplanter Baubeginn: Q3/2022
geplante Fertigstellung: Q3/2023
Detailinformationen
Die Außenumkleide ist als autarkes Gebäude in Massivbauweise geplant. Der eingeschossige Bau liegt im südöstlichen Grundstückseck des Sportgeländes, angrenzend zur Lebenshilfewerkstatt der Caritas und dem bestehendem Einzelhandelbereich in der Permoserstraße. Im Neubau mit den Außenmaßen von ca. 21 m x 8 m sind zwei Blöcke mit je zwei Umkleideräumen und dazwischengeschaltetem Sanitärbereich mit Duschraum, WC und Vorraum aufgereiht. Das ebenerdige, eingeschossige Gebäude erhält eine mittlere Raumhöhe von ca. 3,0 m. Es verfügt über 4 abgetrennte Umkleidekabinen mit 2 dazwischen liegenden Duschbereichen. Der Haustechnikbereich liegt ebenfalls zwischen den Nassräumen und wird von der Gebäuderückseite erschlossen. Im Gebäudemittelteil befindet sich eine Schiedsrichterumkleide mit angeschlossenem WC und Duschbereich. Die vier Umkleideräume sowie die Schiedsrichterumkleide erhalten jeweils einen separaten Gebäudezugang an der Nordseite. An dieser Seite wird eine Schuhwaschanlage vorgesehen. Ebenso ist im direkten Zugangsbereich zu den Umkleidekabinen ein Gitterrost als Sauberlauf vorgesehen um die Verschmutzung im Umkleidebereich gering zu halten. Eine direkte Telekommunikationsanbindung wird vom Nutzer nicht benötigt. Um auf etwaige spätere Veränderungen reagieren zu können werden Leerrohre für eine zukunftsfähige Anbindung eingeplant.
ca. 700.000 €
Bezirk: 2 Nordwest
Richard-Wagner-Straße 65
V621/20 vom 01.12.2020 durch Finanz- und Personalausschuss