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Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan

Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan

Stadtentwicklung
Stadtbezirk
Gesamtes Stadtgebiet

Der Flächennutzungsplan als wesentliches Instrument der Stadtentwicklung dient der Vorbereitung und Steuerung der späteren Bodennutzung für das gesamte Stadtgebiet. Er legt also fest, wo Wohnbebauung, Gemeinbedarfsflächen oder Gewerbegebiete entstehen sollen und wo Grünflächen oder Verkehrsflächen vorgesehen sind. Als vorbereitender Bauleitplan bildet er die Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen, er weist jedoch keine unmittelbare Außenwirkung für die Öffentlichkeit auf. 

Der aktuell gültige Flächennutzungsplan der Stadt Ingolstadt wurde im Rahmen des Bauleitplanverfahrens im November 1993 mit dem Änderungsbeschluss eingeleitet und im April 1996 mit der planungsrechtlich erforderlichen Genehmigung durch die Regierung von Oberbayern abgeschlossen und somit rechtswirksam. Er gilt derzeit in seiner Fassung der 75. Änderung. Weitere Änderungen im Parallelverfahren zu einem verbindlichen Bebauungsplan sind ergänzend hierzu im Verfahren. Da die derzeit gültige Fassung des Flächennutzungsplans bereits über 25 Jahre alt ist und Ingolstadt eine sehr dynamische Stadt ist, hat der Stadtrat im Februar 2020 einstimmig die Fortschreibung und Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung beschlossen. 

Der Einleitungsbeschluss zur Neuaufstellung wurde 2023 gefasst. Nach § 3 Abs. 1 BauGB wurde die Öffentlichkeit von 17.05.2024 – 28.06.2024 frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet. Zu diesem Zweck konnten die Verfahrensunterlagen eingesehen werden. Äußerungen zur dargelegten Planung konnten während dieser Frist abgegeben werden. Parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden auch die Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.

Status und Verortung

Vorhabenstatus
in Umsetzung

Aktueller Bearbeitungsstand

Abwägung der Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden

Zeitplan / geplante Schritte

  • Zwischenbericht im Stadtrat
  • Billigung des Entwurfs durch den Stadtrat
  • Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
  • Beschlussfassung durch den Stadtrat
  • Genehmigung des FNP durch die Regierung Oberbayern

Vorhabeninformationen

Politischer Beschluss

Stadtratsbeschluss (V0041/20) vom 13.02.2020 zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan.

Einleitungsbeschluss des Stadtrats (V0948/23) zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan.

Voraussichtliche Kosten

-

Beteiligung

Bürgerbeteiligung:
Vorhaben mit Bürgerbeteiligung

Kontakt

Dienststelle
Stadtplanungsamt

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