Bürgerhaushalt

Ein wichtiger Aufgabenbereich der Bezirksausschüsse ist der sogenannte Bürgerhaushalt. Für kleinere Maßnahmen stehen Gelder zur Verfügung, die zur Wohnumfeldverbesserung im jeweiligen Stadtbezirk genutzt werden können. Ziel des Bürgerhaushalts ist es, den Bürgerinnen und Bürgern über die Bezirksausschüsse eine aktive Mitwirkung an der Gestaltung des Haushalts zu ermöglichen. So wird den Bedürfnissen und Wünschen der Bevölkerung individuell und zeitnah Rechnung getragen.

In Ingolstadt findet eine aktive Mitverantwortung der Bürgerinnen und Bürger schon seit Jahrzehnten u. a. in Gestalt der Bezirksausschüsse statt. Die Arbeit dieser beratenden Gremien vor Ort stellt ein wertvolles Bindeglied zwischen Verwaltung und Bürgern dar. Gerade hier kommt die Mitwirkung und die ins Detail gehende Ortskenntnis der Bürger der Entscheidungsfindung der Kommunalverwaltung zugute. Ingolstadt ist die einzige Stadt in Bayern – ausgenommen der Landeshauptstadt München, der aufgrund der Einwohnerzahl die Bezirksausschüsse gesetzlich vorgeschrieben sind –, die Bezirksausschüsse eingerichtet hat.
Schon die statistische Auswertung zeigt, in welch hohem Umfange hier Bürgeranliegen und Kenntnisse für Verwaltungsentscheidungen nutzbar sind und auch bereits genutzt werden.

So haben im Jahr 2017 die Ingolstädter Bezirksausschüsse in 73 Sitzungen mehr als 450 Sachanträge beschlossen, die von der Verwaltung größtenteils umgesetzt worden sind. Es wurden größere Projekte wie die Sanierung eines Hockeyplatzes in der Mailinger Aue und auch zahlreiche kleinere Anträge, wie die Sanierung von Spielplätzen und Erneuerungen bei Schulen umgesetzt.
Aufgrund der Verankerung der Bezirksausschüsse im Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger sollen die zwölf Bezirksausschüsse Kernelemente bei der Aufstellung des Bürgerhaushaltes sein.

Mit Blick auf die skizzierten Modelle möglicher Bürgerbeteiligung ist das bisherige Aufstellungsverfahren des städtischen Haushalts seit 2012 durch weitere Elemente (so eine umfassendere Information der Bürgerschaft und Rechenschaftslegung) verbessert worden. Im Zuge dieses erweiterten Beteiligungsverfahrens wurden die bereits in Ingolstadt vorhandenen partizipatorischen Elemente der Bürgerbeteiligung zusammengeführt und sind entsprechend der vorgestellten Grundkonzeption fortzuentwickeln. Kernstück bilden hierbei weiter die eingerichteten Bezirksausschüsse für die zwölf Ingolstädter Stadtbezirke. Diese haben 2017 insgesamt 102 Projekte und Maßnahmen mit dem ihnen zustehenden Budget von insgesamt rund 400.000 Euro gefördert.
Aufgrund zu erwartender geringeren Gewerbesteuereinnahmen wurde der Bürgerhaushalt im Jahr 2016 mit einer Haushaltssperre von 15 Prozent versehen, das heißt es standen 15 Prozent weniger Finanzmittel zur Verfügung. Für die Jahre 2017 bis 2019 stand ein Budget von circa 400.000 Euro für alle Bezirksausschüsse zur Verfügung.
Ab 2018 konnte das Budget wieder auf insgesamt rund 1.000.000 Euro erhöht werden, so dass für die Bürgerbeteiligung über den Bezirksausschuss im Bürgerhaushalt wieder mehr Möglichkeiten bestehen.

Folgendes Verfahren liegt dem Bürgerhaushalt zu Grunde:

bis 15. Februar:
Bekanntgabe des Budgets für das folgende Haushaltsjahr 

bis 15. Juni:
Beschlussfassung bei den Bezirksausschüssen für den Haushalt des Folgejahres:

Bürgergespräche und Beratung der Projekte in den Bezirksausschüssen

Abstimmungsgespräche zwischen den Bezirksausschüssen und den Fachämtern (Kostenplanung etc.)

Erstellen der Vorschlagslisten durch die Bezirksausschüsse mit Stellungnahme der Verwaltung

bis 15. Juli:
Weiterleitung der Stellungnahmen der Fachämter an die Bezirksausschüsse

bis 31. Juli: 
Abschließende Haushaltsplanung

Folgejahr
Unterjährige Berichterstattung über die Umsetzung der einzelnen Projekte und Maßnahmen der Bezirksausschüsse (ggf. mit Quartalsberichten)

In allen Phasen des Aufstellungsverfahrens (Information-Konsultation-Rechenschaftslegung) agieren die Bezirksausschüsse in einer Art Gelenkfunktion.
Zielsetzung ist es, durch die stärkere Einbindung und Mitwirkung der Bezirksausschüsse bei der Haushaltsaufstellung eine bessere Transparenz, die Steigerung des Kostenbewusstseins und eine aktive Einbindung und Verantwortung der Bürgerschaft zu erreichen und herauszustellen.